Erste Lockerungen beim Sport

Gemäß der aktuellen Allgemeinverfügung ist Sport im Freien seit dem 08.03.2021 allein, zu zweit oder mit Angehörigen eines Haushaltes (max. 5 Personen) erlaubt. Kinder bis zur Vollendung des 14.Lebensjahres können in Gruppen bis zu 20 Personen im Freien Sport treiben. Damit kann auch unser Verein im Rahmen dieser Allgemeinverfügung wieder Sport anbieten.

Die Abteilungsleitungen organisieren die schrittweise Wiederaufnahme und werden ihre Mitglieder entsprechend informieren. Die jetzige Allgemeinverfügung gilt bis zum 28.03.2021. Der Vorstand wird an dieser Stelle über die weitere Entwicklung informieren.

Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand